Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses ein Naturaleinkommen darstellt, das in Form des Eigenmietwerts zu versteuern ist.
Wer eine Liegenschaft vermietet, versteuert die Mieteinnahmen als Einkommen. Wer sein Haus selber bewohnt, verzichtet auf Mieteinnahmen und muss dafür den so genannten Eigenmietwert versteuern.
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Viele Spartipps, Tabellen und Übersichten über Abzüge und Tarife. Herausgeber: VZ VermögensZentrum. 4. Auflage, Februar 2012 Details