Statt jemandem einen Geldbetrag oder eine Sache zu schenken, kann man ihm auch nur die Nutzniessung daran übertragen. Der Begünstigte darf dieses Vermögen nutzen und die Erträge daraus behalten.
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich in den meisten Kantonen nach dem Betrag und dem Verwandtschaftsgrad.
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Viele Spartipps, Tabellen und Übersichten über Abzüge und Tarife. Herausgeber: VZ VermögensZentrum. 4. Auflage, Februar 2012 Details