Grundlagen

Das Schweizer Steuersystem

Bund, Kantone und Gemeinden sowie Landeskirchen dürfen Steuern einziehen.

Details

Grosse Unterschiede trotz Steuerharmonisierung

Der föderalistische Aufbau der Schweiz hat zur Folge, dass es gleich viele Steuergesetze wie Kantone gibt. Auch der Bund hat sein eigenes Steuergesetz.

Details
Weitere Artikel zum Thema Grundlagen


Einkommen

Das steuerbare Einkommen

Besteuert werden in erster Linie das Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, Renten und Taggelder aus Sozial- und anderen Versicherungen sowie Erträge aus Kapitalanlagen.

Details

Berechnung des steuerbaren Einkommens

Zwischen dem effektiven und dem steuerbaren Einkommen besteht in der Regel eine erhebliche Differenz, wie das folgende Beispiel zeigt.

Details
Weitere Artikel zum Thema Einkommen


Vermögen

Steuerbares Vermögen

Nur die Kantone und Gemeinden erheben Vermögenssteuern, nicht hingegen der Bund.

Details

Steuerwerte

Steuerbar ist der Steuerwert des Vermögens am 31. Dezember einer Steuerperiode.

Details
Weitere Artikel zum Thema Vermögen


Liegenschaften

Der Eigenmietwert

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses ein Naturaleinkommen darstellt, das in Form des Eigenmietwerts zu versteuern ist.

Details

Auswirkungen auf das steuerbare Einkommen

Wer eine Liegenschaft vermietet, versteuert die Mieteinnahmen als Einkommen. Wer sein Haus selber bewohnt, verzichtet auf Mieteinnahmen und muss dafür den so genannten Eigenmietwert versteuern.

Details
Weitere Artikel zum Thema Liegenschaften


Geldanlagen

Rendite vor und nach Steuern

Zinsen und Dividenden aus Kapitalanlagen muss man wie jedes andere Einkommen versteuern.

Details

Obligationen

Anleger können auf Obligationen unter Umständen einen steuerfreien Kursgewinn erzielen, wenn sie die Obligation während der Laufzeit verkaufen.

Details
Weitere Artikel zum Thema Geldanlagen


Altersvorsorge

Steueranreize bei der Vorsorge

Der Staat ist interessiert daran, dass möglichst wenige Bürgerinnen und Bürger im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Deshalb gibt er eine ganze Reihe von Anreizen, die das Sparen für das Alter über die obligatorische berufliche Vorsorge hinaus fördern.

Details

Einkauf in die Pensionskasse

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse lassen sich von den Steuern abziehen.

Details
Weitere Artikel zum Thema Altersvorsorge


Pensionierung

Langfristige Steuerplanung

Nach der Pensionierung nimmt die Steuerbelastung nicht so stark ab, wie die meisten vermuten.

Details

Rente oder Kapital?

Soll man sein Pensionskassenguthaben besser als lebenslange Rente beziehen oder auszahlen lassen? Diese Frage ist zentral für die meisten angehenden Pensionierten.

Details
Weitere Artikel zum Thema Pensionierung


Erbschaft und Schenkung

Schenkung mit Nutzniessung

Statt jemandem einen Geldbetrag oder eine Sache zu schenken, kann man ihm auch nur die Nutzniessung daran übertragen. Der Begünstigte darf dieses Vermögen nutzen und die Erträge daraus behalten.

Details

Verwandte und Nichtverwandte

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich in den meisten Kantonen nach dem Betrag und dem Verwandtschaftsgrad.

Details
Weitere Artikel zum Thema Erbschaft und Schenkung


Rechtsweg

Steuerbehörden forschen nach

Mit seiner Unterschrift bekräftigt der Steuerpflichtige, dass die Angaben in der Steuererklärung vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Steuerbehörde alle Angaben des Steuerpflichtigen für bare Münze nimmt.

Details

Einspracheverfahren

Steuerpflichtige können innert 30 Tagen nach Erhalt des Einschätzungsentscheides Einsprache erheben.

Details
Weitere Artikel zum Thema Rechtsweg


Steuerplanung

Steuern sparen heisst Steuern planen

Wer sich über seine Steuerrechnung ärgert, wenn sie schon im Briefkasten liegt, kann kaum mehr etwas daran ändern. Es ist aber der richtige Moment, sich um die Steuerplanung für die kommenden Jahre zu kümmern.

Details

VZ-Ratgeber

Steuern

Viele Spartipps, Tabellen und Übersichten über Abzüge und Tarife. Auflage 2010. Herausgeber: VZ VermögensZentrum.
Details


Rechtliche Hinweise | © VermögensZentrum 2010