Wie senke ich meine Steuern bei der Pensionierung?

Die meisten Steuerpflichtigen erwarten, dass sie nach der Pensionierung deutlich weniger Steuern zahlen müssen. Doch das ist ein Irrtum. Die Renteneinkünfte aus AHV und Pensionskasse sind zwar tiefer als das Erwerbseinkommen.

Andererseits kann man zum Beispiel keine Berufsauslagen mehr abziehen, und auch der Abzug für die dritte Säule entfällt nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit.

Erhebliches Sparpotenzial bietet sich beim Bezug der Altersguthaben aus der zweiten und dritten Säule. Wer vor der Pensionierung steht, kann mit einer langfristigen Steuerplanung Tausende von Franken sparen.

Renten- oder Kapitalbezug?

Bezieht man sein Pensionskassenguthaben besser als lebenslange Rente oder lässt man es sich besser auszahlen? Die Rente muss man vollumfänglich als Einkommen versteuern. Die Kapitalauszahlungssteuer ist zwar relativ hoch, sie fällt jedoch nur einmal an. Langfristig ist die Steuerbelastung beim Kapitalbezug in der Regel tiefer als beim Rentenbezug.

Der Entscheid für oder gegen die Rente darf aber keineswegs nur aus steuerlichen Gründen gefällt werden. Er muss vielmehr in eine umfassende Finanzplanung miteinbezogen werden und hängt von vielen weiteren Faktoren ab.

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