Wie lassen sich Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen?
Ehepartner und direkte Nachkommen sind heute fast in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Weiter entfernte Verwandte und vor allem Nichtverwandte wie Konkubinatspartner müssen je nach Kanton aber nach wie vor sehr hohe Steuern zahlen auf Erbschaften und Schenkungen.
Bei hohen Beträgen fällt oft ein Viertel oder gar die Hälfte der Erbschaft an den Staat, wenn der Erblasser nicht rechtzeitig geeignete Massnahmen eingeleitet hat.
Grosse Unterschiede von Kanton zu Kanton
Die
Steuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton stark. Mit einem Umzug in einen steuergünstigen Kanton lassen sich die Erbschaftssteuern von Konkubinatspartnern deutlich verringern.
Eine Alternative zu diesem grossen Schritt ist der Kauf eines Hauses in einem steuergünstigen Kanton, das man dann vererben oder verschenken kann. Immobilien werden an ihrem Standort versteuert.
Erbvorbezüge über mehrere Jahre verteilen
In bestimmten Kantonen lohnt es sich,
Erbvorbezüge und
Schenkungen über mehrere Jahre zu staffeln und so die Steuerprogression zu brechen. Ein weiterer Vorteil von Erbvorbezügen: Ihr künftiger Wertzuwachs unterliegt nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen verschenkten Gegenstand mit einer Nutzniessung zu belegen. Dadurch vermindert sich die Höhe der Schenkung um den kapitalisierten Wert der Nutzniessung.
Vor- und Nacherben
Je nach Verwandtschaftsgrad lassen sich auch Erbschaftssteuern sparen, indem man
Vor- und Nacherben einsetzt. Oder man investiert in Versicherungen: Leistungen an die Hinterbliebenen aus Sozialversicherungen und privaten Lebensversicherungen fallen in der Regel nicht unter die Erbschaftssteuer.
Es gibt keine allgemein gültige Antwort, welche der zahlreichen Möglichkeiten und Kombinationen die beste ist. Entscheidend sind die Familienverhältnisse und die Zusammensetzung des Vermögens.
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