Wer sich für die Rente entscheidet, muss nichts unternehmen. Im Fall eines Kapitalbezugs verlangen die Pensionskassen hingegen eine vorzeitige Anmeldung von bis zu drei Jahren.
Die Höhe der Rente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem das vorhandene Altersguthaben multipliziert wird.
Steuern sparen bei der Pensionierung AHV und Pensionierung Pensionierung richtig vorbereitet Rente oder Kapital?
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