Auch Beiträge an die Säule 3a sind abzugsfähig.
2011 dürfen Angestellte, die in einer Pensionskasse versichert sind, bis zu 6’682 Franken abziehen. Für Angestellte und Selbstständige ohne Pensionskasse liegt die Obergrenze bei 20 Prozent des massgebenden Einkommens und maximal 33'408 Franken. Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf weiterhin in die Säule 3a einzahlen – Männer längstens bis 70, Frauen bis 69. Zahlen Sie den 3a-Beitrag für das Jahr, in dem Sie in Pension gehen, vor dem Datum Ihrer Pensionierung ein. In einzelnen Kantonen können Sie den Betrag sonst nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wenn Sie im Pensionierungsalter erwerbstätig sind und Beiträge in die dritte Säule einzahlen möchten, sollten Sie prüfen, ob sich das lohnt. In manchen Kantonen wie zum Beispiel in Bern und Zürich können Steuerpflichtige unter Umständen in der Steuererklärung weniger abziehen für Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien, wenn Sie Beiträge an die zweite Säule oder Säule 3a leisten.
Zur Übersicht
Suchen Sie Hilfe bei der Pensionierungsplanung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf für ein kostenloses erstes Gespräch. Die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums helfen Ihnen gerne. Termin vereinbaren
Steuern sparen bei der Pensionierung AHV und Pensionierung Pensionierung richtig vorbereitet Rente oder Kapital?
Sie verlassen die Homepage des VZ VermögensZentrums und werden auf eine Seite der IAZI AG weiter geleitet. Das VZ hat keinen Einfluss auf den Inhalt der nachfolgenden Seiten und übernimmt keine Haftung für mögliche Dienstleistungen, die Sie von der IAZI AG beziehen. Einverstanden Abbrechen
Lesen Sie in diesem Ratgeber, wie Sie sich optimal auf Ihre Pensionierung vorbereiten. Aktualisierte Neuauflage 2013. Details