AHV-Vorbezug und Überbrückungsrente

Die AHV-Rente kann man um ein oder zwei ganze Jahre vor das reguläre Pensionsalter vorverschieben. Sie wird dann aber lebenslang gekürzt, in der Regel um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr.

Bei vielen Pensionskassen können Frühpensionierte zusätzlich zur Pensionskassenrente eine sogenannte Überbrückungsrente beziehen. Die Überbrückungsrente wird so lange ausbezahlt, bis der Frühpensionierte das ordentliche Pensionsalter erreicht. Mit dieser Rente lässt sich ein AHV-Vorbezug umgehen.

Meistens müssen die Frühpensionierten die Überbrückungsrente jedoch selbst finanzieren oder sich zumindest an den Kosten beteiligen. Die ausbezahlten Renten werden vom Pensionskassenguthaben abgezogen, was zu einer tieferen Altersrente führt.

Ein Beispiel: Die Pensionskasse bietet einem 62-jährigen Frühpensionär bis 65 eine Überbrückungsrente von 25’000 Franken pro Jahr an. Die Überbrückungsrente vermindert das Pensionskassenguthaben um 75’000 Franken. Das sind lebenslang rund 5’100 Franken weniger Rente pro Jahr.

Bei einer Restlebenserwartung von 20 Jahren kumuliert sich die jährliche Einbusse auf 102’000 Franken. Ein allfälliger Teuerungsausgleich auf den Renten der Pensionskasse ist dabei noch nicht berücksichtigt. Zudem steigen mit der Überbrückungsrente in der Regel die AHV-Beiträge, weil die Beiträge von Nichterwerbstätigen auch auf dem Renteneinkommen erhoben werden.

In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Rentenmodellen. Ob sich eine Überbrückungsrente lohnt, kann man im Einzelfall nur beurteilen, wenn man alle Aspekte berücksichtigt. Eine Überbrückungsrente ist vor allem dann interessant, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt oder wenn man von einer stark verkürzten Lebenserwartung ausgehen muss.

Wer unfreiwillig in die Frühpensionierung entlassen wird, sollte sehr genau prüfen, ob sich eine Überbrückungsrente lohnt. Die Arbeitslosenkasse rechnet eine Überbrückungsrente zum Einkommen und kürzt das Arbeitslosengeld.

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