Wie hoch wird meine Pensionskassen-Rente sein?
Die Höhe des Pensionskassen-Guthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung hängt massgeblich von der Höhe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge und vom Mindestzinssatz ab. Dieser Zinssatz betrug während Jahren 4 Prozent. Der Bundesrat hat ihn seit 2003 deutlich reduziert.
Alterskapital tiefer als erwartet
2011 liegt der Mindestzinssatz bei lediglich 2 Prozent. Das obligatorische Pensionskassen-Guthaben muss im Jahr 2011 demnach mit 2 Prozent verzinst werden.
Viele Versicherte werden deshalb zum Zeitpunkt der Pensionierung ein Alterskapital haben, das deutlich tiefer ist als noch vor einigen Jahren erwartet.
Dieses Alterskapital wird bei der Pensionierung im Falle des Rentenbezugs in eine Rente umgewandelt. Dabei kommt der Umwandlungssatz zum Tragen. Ein Umwandlungssatz von beispielsweise 6,9 Prozent ergibt pro 100'000 Franken Alterskapital eine Rente von 6900 Franken pro Jahr.
Umwandlungssatz sinkt
Der Umwandlungssatz des obligatorischen Guthabens ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt bei ordentlicher Pensionierung im Jahr 2011 für Männer 6,95 Prozent und für Frauen 6,9 Prozent.
Dieser Umwandlungssatz wird bis 2014 wegen der höheren Lebenserwartung stufenweise auf 6,8 Prozent sinken.
Kostenloses erstes Gespräch – wir beraten Sie gern.
Stehen Sie vor der Wahl Rente oder Kapital? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf für ein kostenloses erstes Gespräch. Eine Beratung beim VZ zahlt sich aus.
Termin vereinbaren