Pensionskasse: Soll ich die Rente oder das Kapital beziehen?

Das Vermögen vieler Erwerbstätiger liegt zum überwiegenden Teil in der Pensionskasse. Einen der wichtigsten Entscheide im Hinblick auf die Pensionierung betrifft denn auch das Pensionskassengeld: Soll man sein Altersguthaben als Rente beziehen oder als Kapital?

Gemäss Gesetz dürfen die Versicherten mindestens ein Viertel des obligatorischen Altersguthabens als Kapitalleistung beziehen. Viele Pensionskassen bieten ihren Versicherten an, mehr als ein Viertel oder sogar das gesamte Altersguthaben in Kapitalform zu beziehen.

Keine allgemein gültige Antwort

Die Frage „Rente oder Kapital?“ lässt sich nicht allgemein gültig beantworten. Je nach Wünschen und Zielen, Familien- und Vermögenssituation kann die eine oder andere Lösung richtig sein.

Deshalb ist es wichtig, die Folgen des Entscheids für die eine oder andere Variante rechtzeitig und seriös abzuklären. Die meisten Pensionskassen kennen für den Fall des Kapitalbezugs eine Anmeldefrist von bis zu drei Jahren.

Sowohl der Kapital- als auch der Rentenbezug haben gewichtige Nachteile. Deshalb wählen immer mehr Personen einen Mittelweg: Sie beziehen jenen Betrag als Rente, den sie zur Deckung der Lebenshaltungskosten benötigen, und den Rest in Kapitalform zur freien Verfügung.

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