In der Schweiz darf man seinen letzten Willen in einem Testament oder Erbvertrag frei formulieren. Wenn man von diesem Recht keinen Gebrauch macht, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Die Erbberechtigung folgt vier Grundregeln.
Erbengemeinschaften Begünstigung des Ehepartners Nachlassplanung Leitfaden für die Angehörigen Willensvollstreckung
Antworten auf Fragen zum Nachlass. Mit vielen Tipps zur Erbschaftsplanung. Herausgeber: VZ VermögensZentrum. Aktualisierte Auflage, Februar 2012 Details
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