Das eigenhändige Testament ist die einfachste und deshalb die häufigste Form, um die Erbfolge mit einer letztwilligen Verfügung zu ändern.
Der Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einzelnen oder mehreren Erben. Er muss öffentlich beurkundet werden.
Erbengemeinschaften Begünstigung des Ehepartners Nachlassplanung Leitfaden für die Angehörigen Willensvollstreckung
Antworten auf Fragen zum Nachlass. Mit vielen Tipps zur Erbschaftsplanung. Herausgeber: VZ VermögensZentrum. Aktualisierte Auflage, Februar 2012 Details
Umfassend Unabhängig Transparent