Viele Erblasser wissen nicht genau, wie ihr Vermögen nach dem Tod aufgeteilt wird. Ohne eine frühzeitige Erbschaftsplanung gerät der überlebende Ehepartner häufig in finanzielle Bedrängnis. Oder es kommen Erben zum Zug, die der Verstorbene gar nicht berücksichtigen wollte.
Das Erbrecht schreibt vor, dass bestimmte Personen einen Mindestanteil am Erbe erhalten, den so genannten Pflichtteil.
Erbengemeinschaften Begünstigung des Ehepartners Nachlassplanung Leitfaden für die Angehörigen Willensvollstreckung
Antworten auf Fragen zum Nachlass. Mit vielen Tipps zur Erbschaftsplanung. Herausgeber: VZ VermögensZentrum. Aktualisierte Auflage, Februar 2012 Details
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