Verheirateten steht gemäss der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte des Nachlassvermögens des verstorbenen Ehepartners zu.
Je nachdem, wie sich das Vermögen des Ehepaares zusammensetzt, muss sich der überlebende Partner stark einschränken. Ein Beispiel.
Erbengemeinschaften Begünstigung des Ehepartners Nachlassplanung Leitfaden für die Angehörigen Willensvollstreckung
Antworten auf Fragen zum Nachlass. Mit vielen Tipps zur Erbschaftsplanung. Herausgeber: VZ VermögensZentrum. Aktualisierte Auflage, Februar 2012 Details
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