Wie wird mein Nachlass unter den Erben aufgeteilt?
In der Schweiz darf man seinen letzten Willen in einem Testament festhalten. Oder mehrere Parteien können gemeinsam einen Erbvertrag aufsetzen.
Wer davon keinen Gebrauch macht, vererbt seinen Nachlass gemäss gesetzlicher Erbfolge. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.
Familienverhältnisse bestimmen die Erbquote
Das Gesetz definiert nicht nur, wer erbt. Es hält auch fest, welcher Anteil am Nachlass des Verstorbenen den Erben zusteht. Diese sogenannte Erbquote hängt von den Familienverhältnissen ab.
Hinterlässt ein Verstorbener zum Beispiel eine Ehefrau und zwei Kinder, steht die eine Hälfte des Nachlassvermögens der Frau zu, die andere zu gleichen Teilen den beiden Kindern.
Pflichtteile und freie Quote
Der Erblasser kann die gesetzliche Erbfolge in einem Testament oder Erbvertrag ändern. Das Gesetz lässt ihm dabei aber nicht völlig freie Hand. Es schreibt nämlich vor, dass gewisse Personen einen Mindestanteil am Erbe erhalten, den sogenannten Pflichtteil.
Pflichtteile lassen sich mit wenigen Ausnahmen nicht umgehen. Gesetzliche Erben können Testamente vor Gericht anfechten, wenn ihre Pflichtteile darin verletzt werden. Das gilt auch für Erbverträge, sofern die gesetzlichen Erben nicht Vertragspartei sind.
Das Nachlassvermögen abzüglich aller Pflichtteile ergibt die freie Quote, über die der Erblasser nach Belieben verfügen kann.
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