Wie können meine Erben Steuern sparen?

Ehepartner und direkte Nachkommen sind heute fast in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Weiter entfernte Verwandte und vor allem Nichtverwandte wie Konkubinatspartner müssen je nach Kanton aber nach wie vor sehr hohe Steuern zahlen auf Erbschaften und Schenkungen.

Bei hohen Beträgen kann ein Viertel oder gar die Hälfte der Erbschaft an den Staat gehen, wenn der Erblasser nicht rechtzeitig geeignete Massnahmen eingeleitet hat.

Grosse kantonale Unterschiede

Die Steuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton stark. Wer sein Vermögen beispielsweise seinem Konkubinatspartner vererben will, sollte sich einen Umzug in einen steuergünstigen Kanton überlegen.

Eine Alternative zu diesem grossen Schritt ist der Kauf eines Hauses in einem steuergünstigen Kanton, das man dann vererben oder verschenken kann. Immobilien werden immer an ihrem Standort versteuert.

In bestimmten Kantonen lohnt es sich zudem, Erbvorbezüge über mehrere Jahre zu staffeln und so die Steuerprogression zu brechen. Ein weiterer Vorteil von Erbvorbezügen: Ihr künftiger Wertzuwachs unterliegt nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Individuelle Situation entscheidend

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen verschenkten Gegenstand mit einer Nutzniessung zu belegen. Dadurch vermindert sich die Höhe der Schenkung um den kapitalisierten Wert der Nutzniessung.

Je nach Verwandtschaftsgrad lassen sich auch Erbschaftssteuern sparen, indem man Vor- und Nacherben einsetzt. Oder man investiert in Versicherungen: Leistungen an die Hinterbliebenen aus Sozialversicherungen und privaten Lebensversicherungen fallen in der Regel nicht unter die Erbschaftssteuer.

Es gibt keine allgemein gültige Antwort, welche der zahlreichen Möglichkeiten und Kombinationen die beste ist. Entscheidend sind die Familienverhältnisse und die Zusammensetzung des ehelichen Vermögens.

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