Wie kann ich meinen Ehepartner begünstigen?
Viele Ehepaare möchten sich gegenseitig so weit wie möglich begünstigen und so den überlebenden Partner finanziell absichern. Das geschieht in der Regel auf Kosten der Nachkommen.
Zwar steht Verheirateten auch ohne spezielle Anordnungen die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Ehepartners zu. Diese gesetzliche Begünstigung reicht aber unter Umständen nicht aus. Für den überlebenden Ehepartner kann es vor allem dann finanziell eng werden, wenn ein Grossteil des Vermögens in einem Eigenheim steckt.
Pflichtteile nicht verletzen
Ehepaare mit Errungenschaftsbeteiligung können in einem Ehevertrag vereinbaren, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erhält, das sie während der Ehe aufgebaut haben.
Somit wird nur das Eigengut des Verstorbenen unter allen Erben aufgeteilt. Die Pflichtteile nicht-gemeinsamer Kinder dürfen allerdings nicht missachtet werden.
Besteht das eheliche Vermögen jedoch zum grossen Teil aus Eigengut des Verstorbenen, bringt die Zuweisung der Errungenschaft keine deutliche Verbesserung gegenüber der gesetzlichen Erbteilung.
In einem solchen Fall kann sich ein Wechsel des ehelichen Güterstandes lohnen: von der Errungenschaftsbeteiligung in die Gütergemeinschaft.
Nachkommen auf den Pflichtteil setzen
Häufig empfiehlt sich, die Nachkommen in einem Testament auf den Pflichtteil zu setzen und die freie Quote dem Ehepartner zuzuweisen. Dabei sollte man allerdings zusätzlich regeln, was mit dem Vermögen passiert, wenn der überlebende Ehepartner später wieder heiratet.
Man kann dem überlebenden Ehepartner auch das Nutzniessungsrecht am gesamten Nachlass gewähren. Oder die Nachkommen verzichten in einem Erbvertrag auf ihr Erbe, bis auch der zweite Elternteil stirbt.
Es gibt keine allgemein gültige Antwort, welche der zahlreichen Möglichkeiten und Kombinationen die beste ist. Entscheidend sind die Familienverhältnisse und die Zusammensetzung des ehelichen Vermögens.
Kostenloses erstes Gespräch – wir beraten Sie gern.
Suchen Sie Hilfe bei der Nachlassplanung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf für ein kostenloses erstes Gespräch. Eine Beratung beim VZ zahlt sich aus.
Termin vereinbaren